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   KG, 25.07.1990 - 24 W 3366/90   

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https://dejure.org/1990,6471
KG, 25.07.1990 - 24 W 3366/90 (https://dejure.org/1990,6471)
KG, Entscheidung vom 25.07.1990 - 24 W 3366/90 (https://dejure.org/1990,6471)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 24 W 3366/90 (https://dejure.org/1990,6471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLGZ 1991, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    e.) Der Richter hat - selbst noch in der Beschwerdeinstanz (BayObLG WuM 1990, 409; 1987, 39; KG DWE 1987, 27) - auf Antrag, aber auch ohne Antrag oder Anregung eine einstweilige Anordnung zu treffen, soweit nach seiner Einschätzung ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, weil eine endgültige Regelung zu spät kommt (BayObLG WuM 1987, 39; WE 1991, 287).

    Im Wege der einstweiligen Anordnung kann z.B. die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses (BayObLG WuM 1990, 409; 324, 325) angeordnet werden.

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    4.) Der Richter hat - selbst noch in der Beschwerdeinstanz (BayObLG WuM 1990, 409; 1987, 39; KG DWE 1987, 27) - auf Antrag, aber auch ohne Antrag oder Anregung eine einstweilige Anordnung zu treffen, soweit nach seiner Einschätzung ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, weil eine endgültige Regelung zu spät kommt (BayObLG WuM 1987, 39; WE 1991, 287).

    Im Wege der einstweiligen Anordnung kann z.B. die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses (BayObLG WuM 1990, 409; 324, 325) angeordnet werden.

  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    1.) Der Richter hat - selbst noch in der Beschwerdeinstanz ( BayObLG WuM 1990, 409; 1987, 39; KG DWE 1987, 27) - auf Antrag, aber auch ohne Antrag oder Anregung, eine einstweilige Anordnung zu treffen, soweit nach seiner Einschätzung ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, weil eine endgültige Regelung zu spät kommt ( BayObLG WuM 1987, 39; WE 1991, 287).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Der Richter hat - selbst noch in der Beschwerde (BayObLG WuM 1990, 409; 1987, 39; KG DWE 1987, 27) - auf Antrag, aber auch ohne Antrag oder Anregung eine einstweilige Anordnung zu treffen, soweit nach seiner Einschätzung ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, weil eine endgültige Regelung zu spät kommt (BayObLG WuM 1987, 39; WE 1991, 287).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 128/95

    Rechtsmittel bei Zurückweisung von Einwendungen gegen die Erteilung der

    Die Verweisung erfaßt das ganze achte Buch der Zivilprozeßordnung, also auch die Vorschriften über die Vollstreckungsklausel (BayObLG NJW-RR 1986, 564 m. w. N. und KG OLGZ 1991, 64).
  • AG Essen, 27.10.2008 - 120 M 195/08

    Betreuervergütung, Festsetzung, Vollstreckungsklausel

    Für § 45 Abs. 3 WEG a. F. ist anerkannt, dass es einer Vollstreckungsklausel für die dort genannten Titel bedarf (vgl. Bärmann/Pick 17. Auflage, 2006, § 45 Rd.-Nr. 23 sowie Zöller 26. Auflage, 2007, § 724 Rd.-Nr. 2 unter Hinweis auf KG OLGZ 91, 64; OLG Stuttgart Rechtspfleger 73, 311).
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